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Willkommen auf der Seite des Vereins! Hier findest Du alle wichtigen Informationen rund um den Verein der Siedlung Tiefenbrunnen. Bei weiteren Fragen, zögere Bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Dir jederzeit gerne zur Verfügung.

Statuten

Protokoll
MV 2023

Unter dem Namen Verein Siedlung Tiefenbrunnen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

Zweck.

Der Verein engagiert sich für Fragen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der städtischen Wohnüberbauung Tiefenbrunnen. Er sammelt, koordiniert und vertritt die Ideen und Interessen der in ihm organisierten Bewohnerinnen und Bewohner, ist Gesprächspartner gegenüber der Liegenschaftenverwaltung, dem Hauswart, den Behörden und der Öffentlichkeit und ist verantwortlich für den Betrieb des Gemeinschaftsraumes gemäss der von der Liegenschaftenverwaltung genehmigten Betriebsordnung.

Finanzen

Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig. Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und Vergabungen sowie aus Einnahmen von Veranstaltungen.

Mitglieder

Einzelmitglied des Vereins können alle Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mieterinnen und Mieter der Wohnüberbauung sowie interessierte Quartierbewohner und Quartierbewohnerinnen werden. In der Wohnüberbauung eingemietete juristische Personen können Kollektivmitglied des Vereins werden Mitgliederbeitrag. Die Mitglieder haben einen Mitgliederbeitrag zu erbringen. Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe des Betrages fest.

Austritt

Der Austritt aus dem Verein kann jeweils auf Ende des laufenden Vereinsjahres durch schriftliche Anzeige an den Vorstand erfolgen. Bei Wegzug aus der Überbauung oder aus dem Quartier (Auszugstermin) erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

- die Revisorin bzw. der Revisor

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen. In der Zwischenzeit kann sie jederzeit bei Bedarf vom Vorstand einberufen werden oder dann wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt. Die Einladung erfolgt in der Regel mindestens 30 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden. Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 5 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich bekanntzugeben.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt: die Wahl des Vorstandes, der Revisorin bzw. des Revisors, die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes, Beschlüsse betreffend Statutenänderungen, die Auflösung des Vereins, Anträge an die Liegenschaftenverwaltung betreffend Hausordnung, Beschlussfassung über traktandierte Geschäfte der Mitgliederversammlung.

Stimmrecht

Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Statutenänderungen sowie der Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden.

Vorstand

Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Wiederwahl ist möglich. Die Präsidentin oder der Präsident sowie die Kassiererin oder der Kassierer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt: Vollzug der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse, Erledigung der laufenden Geschäfte, Vertretung des Vereins nach Aussen.

Ausgabenkompetenz des Vorstandes

Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Vorstand über eine Ausgabenkompetenz von Fr. 3'000. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Kassiererin bzw. der Kassierer, sowie die übrigen Vorstandsmitglieder mit Bevollmächtigung besitzen die Unterschrift zu zweien.

Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen sind öffentlich und werden in der Überbauung angekündigt.

Betriebsgruppe Gemeinschaftsraum

Die "Betriebsgruppe Gemeinschaftsraum" des Vereins ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich für die ordnungsgemässe Nutzung des Gemeinschaftsraumes gemäss der von der Mitgliederversammlung und der städtischen Liegenschaftenverwaltung genehmigten Betriebsordnung. Mindestens ein Mitglied der Betriebsgruppe ist Mitglied des Vorstandes.

Arbeitsgruppen

Im Rahmen des Vereinszweckes können sich unter den Mieterinnen und Mietern jederzeit Arbeitsgruppen bilden. Sie sind zur regelmässigen Berichterstattung gegenüber der Mitgliederversammlung aufgefordert. Für Aktivitäten nach Aussen und die Verwendung von Vereinsgeldern ist die Zustimmung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung notwendig.

Schlussbestimmungen

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Im Falle der Auflösung des Vereins wird der Liquidationserlös dem "Quartierverein Riesbach" zur Verfügung gestellt.

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 7. März 1992 genehmigt. Die Änderungen in Art. 2,4,5,6 und 9 wurden an den Mitgliederversammlungen vom 16. April 1994, 27. März 1999 sowie am 11.März 2017 genehmigt.

Vorstand Verein Siedlung Tiefenbrunnen

Verein

Mitgliedschaft

Der Betrag für die Mitgliedschaft

2023 beträgt CHF 0.-

Vielen Dank!

Spenden

CH88 0900 0000 8003 9221 9

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